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Die Revision der ZPO zielt auf eine verbesserte Praxistauglichkeit und Rechtsdurchsetzung ab. Sie ermöglicht internationale Handelsgerichtsbarkeit und die Nutzung von Englisch und anderen Landessprachen als Verfahrenssprachen. Ein neues Mitwirkungsverweigerungsrecht für unternehmensinterne Rechtsdienste wird eingeführt, und Verhandlungen können nun mittels elektronischer Ton- und Bildübertragung durchgeführt werden. Weiterhin werden Kostenschranken abgebaut, das Schlichtungsverfahren ausgebaut und die Verfahrenskoordination erleichtert. Der kollektive Rechtsschutz wird separat behandelt. Die revidierte ZPO tritt voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft.
Internationale Handelsgerichtsbarkeit und Verfahrenssprachen
Die Kantone können spezialisierte Gerichte für internationale Handelsstreitigkeiten einrichten. Parteien mit mindestens einem Auslandsbezug und einem Streitwert von mindestens CHF 100'000 können die Zuständigkeit dieser Gerichte vereinbaren. Zudem kann Englisch in internationalen handelsrechtlichen Streitigkeiten als Verfahrenssprache verwendet werden.
Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmensjuristen
Ein neues Mitwirkungsverweigerungsrecht schützt Tätigkeiten unternehmensinterner Rechtsdienste, geleitet von Anwälten oder juristisch qualifizierten Personen. Dies beseitigt prozessuale Nachteile für Schweizer Unternehmen.
Elektronische Verhandlungen
Gerichte können Verhandlungen und Zeugeneinvernahmen künftig auch per Videokonferenz durchführen, sofern alle Parteien zustimmen und Datenschutz sowie Datensicherheit gewährleistet sind.
Abbau von Kostenschranken
Gerichte können nur noch maximal die Hälfte der voraussichtlichen Gerichtskosten als Vorschuss verlangen. Zudem wird die unentgeltliche Rechtspflege auf vorsorgliche Beweisführungen ausgeweitet.
Ausbau des Schlichtungsverfahrens und erleichterte Verfahrenskoordination
Das Schlichtungsverfahren wird erweitert, und die Verfahrenskoordination zwischen verschiedenen Ansprüchen wird erleichtert.
Weitere Änderungen
Privatgutachten werden zukünftig wie Urkunden behandelt.
Vorsorgliche Maßnahmen gegen Medien sind nun leichter durchsetzbar.
Eingaben müssen von den Gerichten an das zuständige Gericht weitergeleitet werden.
Fazit
Die Revision stärkt den Rechtsstandort Schweiz, erleichtert den Zugang zu Gerichten und verbessert die Effizienz der Rechtsprechung.