HAFTUNGSRECHT

  • Die Haftung ist ein zentrales Thema im Schweizer Recht und stellt Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen. Egal ob es sich um Vertragsverletzungen, Produkthaftung oder arbeitsrechtliche Fragen handelt – Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Haftungsregeln im Schweizer Recht und bietet praktische Tipps für Unternehmen.

    1. Vertragliche Haftung

    In der Schweiz ist die vertragliche Haftung im Obligationenrecht (OR) geregelt. Unternehmen haften für Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der mangelhaften Erfüllung von Verträgen resultieren.

    Tipps:

    • Sorgfältige Vertragsgestaltung: Achten Sie auf klare und eindeutige Formulierungen in Verträgen, um Missverständnisse zu vermeiden. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie auf Haftungsausschlüsse und -beschränkungen legen, die rechtlich zulässig sind.

    • Regelung von Mängelrechten: Legen Sie in Verträgen fest, welche Rechte der Vertragspartner bei Mängeln hat und innerhalb welcher Fristen diese geltend gemacht werden müssen.

    2. Deliktische Haftung

    Die deliktische Haftung bezieht sich auf Schäden, die durch unerlaubte Handlungen verursacht werden. Im Schweizer Recht haften Unternehmen für Schäden, die sie durch widerrechtliches Verhalten verursachen, auch wenn kein Vertrag mit dem Geschädigten besteht.

    Tipps:

    • Schulung und Sensibilisierung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmässig in Bezug auf rechtmäßiges Verhalten und ethische Standards, um das Risiko unerlaubter Handlungen zu minimieren.

    • Versicherungen: Erwägen Sie den Abschluss von Haftpflichtversicherungen, die Unternehmen im Falle von deliktischen Ansprüchen absichern.

    3. Produkthaftung

    Unternehmen haften für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt. Die Produkthaftung ist im Schweizer Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) geregelt und betrifft sowohl Hersteller als auch Importeure.

    Tipps:

    • Qualitätskontrolle: Implementieren Sie strenge Qualitätskontrollmassnahmen, um sicherzustellen, dass nur sichere und fehlerfreie Produkte auf den Markt gelangen.

    • Dokumentation: Führen Sie eine lückenlose Dokumentation über die Herstellung und Kontrolle Ihrer Produkte, um im Schadensfall nachweisen zu können, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten wurden.

    4. Arbeitgeberhaftung

    Nach Art. 55 OR haftet ein Unternehmen für Schäden, die seine Arbeitnehmer in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeiten Dritten zufügen. Diese Haftung kann nur vermieden werden, wenn das Unternehmen nachweist, dass es alle erforderliche Sorgfalt angewendet hat, um den Schaden zu verhindern.

    Tipps:

    • Sorgfältige Auswahl und Überwachung: Stellen Sie sicher, dass Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt, geschult und überwacht werden, um ihre Aufgaben fachgerecht und rechtmässig auszuführen.

    • Arbeitsschutzmaßnahmen: Implementieren Sie umfassende Arbeitsschutzmaßnahmen, um das Risiko von Schäden durch Mitarbeiter zu minimieren.

    5. Geschäftsführerhaftung

    Geschäftsführer und Verwaltungsräte in der Schweiz haften persönlich für Schäden, die sie durch Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber dem Unternehmen oder Dritten verursachen. Diese Haftung ist im Obligationenrecht und im Aktienrecht geregelt.

    Tipps:

    • Compliance-Programme: Entwickeln und implementieren Sie umfassende Compliance-Programme, um sicherzustellen, dass Geschäftsführer und Verwaltungsräte ihre Pflichten kennen und einhalten.

    • D&O-Versicherung: Der Abschluss einer Directors and Officers (D&O)-Versicherung kann helfen, das persönliche Haftungsrisiko von Führungskräften abzusichern.

    6. Haftung im Zusammenhang mit Datenschutz

    Seit der Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) im Jahr 2023 ist der Schutz personenbezogener Daten in der Schweiz noch wichtiger geworden. Unternehmen haften für Datenschutzverletzungen, die zu Schäden bei betroffenen Personen führen.

    Tipps:

    • Datenschutzmanagement: Implementieren Sie ein robustes Datenschutzmanagementsystem, das den Anforderungen des DSG entspricht.

    • Sicherheitsmassnahmen: Setzen Sie technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten um, um Datenschutzverletzungen vorzubeugen.

    Fazit

    Haftungsfragen sind komplex und für Unternehmen von großer Bedeutung. Eine sorgfältige rechtliche Planung und die Implementierung von präventiven Maßnahmen können helfen, Haftungsrisiken zu minimieren. Dabei sollten Unternehmen regelmäßig ihre Verträge, internen Prozesse und Compliance-Programme überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Der Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts ist hierbei oft unerlässlich, um individuelle Haftungsrisiken richtig einschätzen und steuern zu können.