INTERNATIONALE VERFAHREN

  • Internationale Geschäftstätigkeiten bieten Wachstumschancen, bringen aber auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Besonders heikel wird es, wenn es zu internationalen Streitigkeiten kommt. In solchen Fällen müssen Unternehmen gut vorbereitet sein und verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen, um ihre Interessen effektiv zu schützen und Konflikte möglichst effizient zu lösen. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte beleuchtet, die Unternehmen bei internationalen Streitigkeiten beachten sollten.

    1. Rechtswahlklauseln im Vertrag

    Rechtswahlklauseln sind essenziell, um Klarheit darüber zu schaffen, welches Recht im Falle eines Streits Anwendung findet. Ohne eine solche Klausel könnte es zu Unsicherheiten und langwierigen Auseinandersetzungen darüber kommen, welches nationale Recht gilt. Unternehmen sollten daher bei Vertragsverhandlungen stets auf die Aufnahme einer klaren Rechtswahlklausel bestehen.

    2. Gerichtsstandsvereinbarungen

    Gerichtsstandsvereinbarungen legen fest, welches Gericht im Falle eines Rechtsstreits zuständig ist. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Verfahrenskosten und die Dauer des Verfahrens haben. Unternehmen sollten überlegen, ob sie die Zuständigkeit der Gerichte ihres Heimatlandes bevorzugen oder ob ein neutrales Drittland sinnvoller ist.

    3. Schiedsgerichtsbarkeit als Alternative

    Schiedsgerichtsbarkeit bietet eine flexible und oft schnellere Alternative zu staatlichen Gerichtsverfahren. Schiedsgerichte bieten den Vorteil, dass sie vertraulicher, weniger formal und auf die spezifischen Bedürfnisse der Parteien zugeschnitten sind. Zudem sind Schiedssprüche in der Regel in vielen Ländern leichter vollstreckbar als staatliche Gerichtsurteile, insbesondere dank des New Yorker Übereinkommens von 1958.

    4. Kenntnis der lokalen Gesetze und Vorschriften

    Lokale Gesetze und Vorschriften können sich erheblich von den vertrauten nationalen Regelungen unterscheiden. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen sie tätig sind, genau kennen. Dies umfasst nicht nur das materielle Recht, sondern auch prozessuale Vorschriften, die für die Durchsetzung von Ansprüchen relevant sein könnten.

    5. Kultur- und Sprachbarrieren

    Kultur- und Sprachbarrieren können die Kommunikation und das Verständnis zwischen den Parteien erschweren. Unternehmen sollten sich der kulturellen Unterschiede bewusst sein und gegebenenfalls Dolmetscher oder kulturelle Berater hinzuziehen, um Missverständnisse zu vermeiden und Verhandlungen effektiver zu gestalten. 

    6. Vollstreckung von Urteilen und Schiedssprüchen

    Die Vollstreckung von Urteilen und Schiedssprüchen ist ein entscheidender Faktor bei internationalen Streitigkeiten. Unternehmen sollten sich vergewissern, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in den beteiligten Ländern die Anerkennung und Vollstreckung ermöglichen. In vielen Fällen erleichtern internationale Übereinkommen wie das Lugano-Übereinkommen (LugÜ) oder das New Yorker Übereinkommen die grenzüberschreitende Durchsetzung von Entscheidungen.

    7. Strategische Überlegungen

    Strategische Überlegungen spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, ob und wie ein Rechtsstreit geführt werden soll. Unternehmen sollten Kosten, Dauer und Erfolgsaussichten eines Verfahrens gegen den potenziellen Nutzen abwägen. Dabei kann es hilfreich sein, eine Risikoanalyse durchzuführen und alternative Streitbeilegungsmethoden wie Mediation oder Vergleichsgespräche in Betracht zu ziehen. 

    Fazit

    Internationale Streitigkeiten erfordern von Unternehmen eine sorgfältige Planung und strategische Vorgehensweise. Durch die Berücksichtigung von Rechtswahlklauseln, Gerichtsstandsvereinbarungen, Schiedsgerichtsbarkeit, lokalen Gesetzen, kulturellen Unterschieden und Vollstreckungsfragen können Unternehmen ihre Position stärken und Risiken minimieren. Eine proaktive und gut informierte Herangehensweise hilft, internationale Konflikte effizient zu bewältigen und die Geschäftsbeziehungen zu schützen.

  • Das Lugano-Übereinkommen (LugÜ) ist ein entscheidendes Instrument für die Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Schweiz. Es stellt sicher, dass Gerichtsurteile und andere öffentliche Urkunden in den Vertragsstaaten anerkannt und vollstreckt werden können.

    Zuständigkeitsordnung gemäss LugÜ 

    Allgemeine Zuständigkeit Das LugÜ legt fest, dass die Gerichte des Wohnsitzstaates des Beklagten grundsätzlich zuständig sind (Art. 2 LugÜ). Dies bedeutet, dass eine Klage in der Regel vor einem Gericht des Landes erhoben werden muss, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Diese Regelung stellt sicher, dass der Beklagte vor einem vertrauten Gericht verhandelt wird, was als gerecht und praktisch angesehen wird. 

    Besondere Zuständigkeiten Neben der allgemeinen Zuständigkeit sieht das LugÜ auch besondere Zuständigkeiten für bestimmte Arten von Streitigkeiten vor, wie z.B.: 

    • Vertragliche Ansprüche: Zuständig sind die Gerichte am Erfüllungsort des Vertrages. Dies ist besonders relevant bei internationalen Handelsverträgen, da die Parteien oft in verschiedenen Ländern ansässig sind (Art. 5 Abs. 1 LugÜ).

    • Deliktische Ansprüche: Zuständig sind die Gerichte am Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht. Dies ermöglicht es der geschädigten Partei, eine Klage an dem Ort einzureichen, an dem der Schaden tatsächlich entstanden ist (Art. 5 Abs. 3 LugÜ).

    Diese speziellen Zuständigkeiten bieten den Parteien Flexibilität und ermöglichen es ihnen, ihre Rechtsstreitigkeiten vor einem Gericht zu verhandeln, das geografisch und sachlich nahe am Streitgegenstand liegt.

    Ausschliessliche Zuständigkeiten 

    Bestimmte Rechtsstreitigkeiten fallen unter die ausschliessliche Zuständigkeit bestimmter Gerichte, unabhängig vom Wohnsitz der Parteien, z.B.:

    • Immobilienrecht: Zuständig sind die Gerichte des Ortes, an dem die Immobilie gelegen ist (Art. 22 Nr. 1 LugÜ). Dies ist besonders wichtig für Streitigkeiten, die sich auf Eigentum, Miete oder andere Immobilienangelegenheiten beziehen.

    • Gesellschaftsrecht: Zuständig sind die Gerichte des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat (Art. 22 Nr. 2 LugÜ). Diese Regelung betrifft insbesondere Streitigkeiten über die internen Angelegenheiten einer Gesellschaft, wie z.B. die Gültigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung. 

    Prorogation und Gerichtsstandsvereinbarungen Das LugÜ erlaubt es den Parteien, durch eine Gerichtsstandsvereinbarung ein bestimmtes Gericht als zuständig zu erklären (Art. 23 LugÜ). Diese Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden und von beiden Parteien akzeptiert werden. Diese Flexibilität ermöglicht es den Parteien, das für sie günstigste Forum für die Beilegung ihrer Streitigkeiten auszuwählen.

    Anerkennung und Vollstreckung gemäss LugÜ

    Anerkennung von Entscheidungen Gerichtliche Entscheidungen, die in einem Vertragsstaat ergangen sind, werden in den anderen Vertragsstaaten automatisch anerkannt (Art. 33 LugÜ). Dies bedeutet, dass keine besonderen Anerkennungsverfahren notwendig sind. Die Anerkennung kann jedoch verweigert werden, wenn:

    • Öffentliche Ordnung: Die Entscheidung verstösst offensichtlich gegen die öffentliche Ordnung des Anerkennungsstaates (Art. 34 Nr. 1 LugÜ). Dies betrifft grundlegende Prinzipien des nationalen Rechts, wie z.B. die Grundrechte.

    • Rechtliches Gehör: Dem Beklagten wurde nicht ordnungsgemäss Gelegenheit zur Verteidigung gegeben (Art. 34 Nr. 2 LugÜ). Diese Bestimmung schützt die Verfahrensrechte der Parteien.

    • Unvereinbarkeit: Die Entscheidung ist unvereinbar mit einer früheren Entscheidung in einem Streit zwischen denselben Parteien (Art. 34 Nr. 3 LugÜ). Dies verhindert widersprüchliche Urteile in derselben Angelegenheit.

    Vollstreckung von Entscheidungen 

    Damit eine in einem Vertragsstaat ergangene Entscheidung in einem anderen Vertragsstaat vollstreckt werden kann, muss sie zunächst für vollstreckbar erklärt werden (Art. 38 LugÜ). Die zuständige Behörde prüft dabei nur, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, ohne die Entscheidung inhaltlich zu überprüfen. Dies stellt sicher, dass die Durchsetzung der Entscheidung effizient erfolgt und unnötige Verzögerungen vermieden werden.

     

    Anerkennung und Vollstreckung öffentlicher Urkunden 

    Das LugÜ erstreckt sich auch auf die Anerkennung und Vollstreckung öffentlicher Urkunden und gerichtlicher Vergleiche (Art. 57 LugÜ). Diese werden unter den gleichen Voraussetzungen anerkannt und vollstreckt wie gerichtliche Entscheidungen. Öffentliche Urkunden umfassen dabei notarielle Urkunden und andere offizielle Dokumente, die von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurden. 

    Fazit

    Die Zuständigkeitsordnung sowie die Regelungen zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen gemäss LugÜ bieten ein hohes Mass an Rechtssicherheit und Effizienz. Diese Bestimmungen erleichtern den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr und stellen sicher, dass gerichtliche Entscheidungen auch über die Landesgrenzen hinaus wirksam und durchsetzbar sind. Dadurch wird die internationale Zusammenarbeit gestärkt und der europäische Binnenmarkt gefördert. Unternehmen können sich darauf verlassen, dass ihre rechtlichen Interessen in einem klaren und vorhersehbaren Rahmen geschützt sind, was die Planung und Durchführung grenzüberschreitender Geschäfte erheblich erleichtert.

  • Einleitung: Was ist ein "Italian Torpedo"? 

    Der Begriff „Italian Torpedo“ bezieht sich auf eine Verzögerungstaktik, die in internationalen Rechtsstreitigkeiten eingesetzt wird. Diese Taktik besteht darin, ein Verfahren in einem Land mit notorisch langsamer Justiz anzustrengen, um den gesamten Prozess zu verzögern. Unternehmen sollten sich dieser Taktik bewusst sein, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit von Verträgen und die Planungssicherheit haben kann. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall Erich Gasser GmbH v MISAT Srl (Urteil des EuGHvom 9. Dezember 2003 in der Rechtssache C-116/02), bei dem MISAT eine Klage in Italien einreichte, obwohl eine vertragliche Gerichtsstandsklausel die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vorsah.

    Ein „Italian Torpedo“ funktioniert in der Regel folgendermassen: 

    1. Einreichung der Klage: Eine Partei (häufig die beklagte Partei in einem anderen potenziellen Verfahren) reicht eine Klage in einem Land ein, das für seine langsamen Gerichtsverfahren bekannt ist, wie z.B. Italien.

    2. Aussetzung anderer Verfahren: Aufgrund des Prinzips der „Litispendenz“ (Rechtshängigkeit) gemäss Artikel 27 LugÜ muss ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, bei dem dieselbe Streitigkeit später anhängig gemacht wird, das Verfahren aussetzen, bis das zuerst angerufene Gericht über seine Zuständigkeit entschieden hat.

    3. Verzögerung: Die langsame Bearbeitung durch das zuerst angerufene Gericht führt zu erheblichen Verzögerungen für alle beteiligten Parteien.

    Vor diesem Hintergrund sind Gerichtsstandsklauseln sind für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Auseinandersetzungen zur Zuständigkeit zu vermeiden oder schnell zu lösen. Ein schlecht gewählter Gerichtsstand kann zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Durch die richtige Gestaltung von Gerichtsstandsklauseln können Unternehmen sicherstellen, dass Streitigkeiten effizient und in einer für sie günstigen Gerichtsbarkeit behandelt werden. Insbesondere das Wissen um die Taktik des „Italian Torpedo“ und entsprechende Vorkehrungen können entscheidende Vorteile bieten.

    Rechtliche Grundlagen: Lugano-Übereinkommen (LugÜ) und das Schweizerische Internationale Privatrecht (IPRG) 

    Artikel 23 LugÜ

    Artikel 23 des Lugano-Übereinkommens regelt die Vereinbarung der gerichtlichen Zuständigkeit durch die Parteien eines Vertrags. Es erlaubt den Parteien, eine Gerichtsstandsklausel zu vereinbaren, die bestimmt, welches Gericht für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig ist. Dies bietet eine erhebliche Sicherheit und Vorhersehbarkeit für die Vertragsparteien.

    Voraussetzungen für Artikel 23 LugÜ:

    1. Schriftliche Vereinbarung: Die Gerichtsstandsklausel muss schriftlich erfolgen. Dies kann durch eine Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder durch eine elektronische Kommunikation erfolgen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglicht.

    2. Eindeutigkeit der Klausel: Die Klausel muss klar und eindeutig sein. Die Parteien müssen genau festlegen, welches Gericht zuständig ist und für welche Arten von Streitigkeiten die Zuständigkeit gilt.

    3. Internationale Zuständigkeit: Artikel 23 LugÜ findet Anwendung auf Streitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug, also auf Fälle, in denen die Parteien ihren Sitz oder Wohnsitz in unterschiedlichen LugÜ-Mitgliedstaaten haben.

    4. Parteiautonomie: Die Parteien müssen die Gerichtsstandsklausel freiwillig und in Kenntnis der Sachlage vereinbaren. Zwang oder Täuschung würde die Wirksamkeit der Klausel beeinträchtigen.

    Artikel 5 IPRG

    Artikel 5 des Schweizerischen Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) erlaubt es den Parteien, den Gerichtsstand für internationale Verträge zu vereinbaren.

    Voraussetzungen für Artikel 5 IPRG:

    1. Schriftliche Vereinbarung: Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Dies schliesst auch elektronische Formen ein, sofern sie dauerhaft aufgezeichnet werden können.

    2. Klarheit der Klausel: Die Gerichtsstandsklausel muss präzise formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Sie sollte eindeutig das Gericht und den Zuständigkeitsbereich definieren.

    3. Internationaler Bezug: Artikel 5 IPRG gilt für internationale Sachverhalte, d.h., wenn mindestens eine der Parteien ihren Sitz oder Wohnsitz ausserhalb der Schweiz hat.

    4. Gültigkeit der Vereinbarung: Die Klausel muss den formalen Anforderungen entsprechen und darf nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstossen.

    Praktische Tipps zur gesetzeskonformen Umsetzung

    1. Klare Gerichtsstandsklauseln: Stellen Sie sicher, dass Ihre Verträge klare und eindeutige Gerichtsstandsklauseln enthalten, die den Anforderungen von Artikel 23 LugÜ und Artikel 5 IPRG entsprechen.

    2. Forum Shopping vermeiden: Vermeiden Sie die Wahl von Gerichtsbarkeiten, die für langsame Verfahren bekannt sind, um das Risiko eines „Italian Torpedo“ zu minimieren. 

    3. Exklusivitätsklauseln einfügen: Erwägen Sie die Aufnahme von Exklusivitätsklauseln, um sicherzustellen, dass alle Streitigkeiten nur vor dem vereinbarten Gericht ausgetragen werden können. 

    4. Präventive Massnahmen: Überwachen Sie rechtliche Entwicklungen in relevanten Gerichtsbarkeiten und passen Sie Ihre Gerichtsstandsklauseln entsprechend an, um den Schutz vor unerwünschten Verzögerungstaktiken zu gewährleisten.

    5. Rechtliche Beratung einholen: Konsultieren Sie regelmässig Rechtsberater, um sicherzustellen, dass Ihre Gerichtsstandsklauseln den aktuellen rechtlichen Standards und Entwicklungen entsprechen.

    Warum Zürich ein vorteilhafter Gerichtsstand für internationale Zivilstreitigkeiten ist

    Zürich bietet zahlreiche Vorteile als Gerichtsstand für internationale Zivilstreitigkeiten:

    1. Effizienz und Schnelligkeit: Die Schweizer Gerichte, insbesondere in Zürich, sind für ihre Effizienz und zügige Bearbeitung von Fällen bekannt. Dies minimiert das Risiko von Verzögerungen, wie sie durch den „Italian Torpedo“ entstehen können.

    2. Rechtssicherheit: Die Schweiz hat ein hochentwickeltes Rechtssystem mit klaren und vorhersehbaren Regeln, was zu einer hohen Rechtssicherheit führt.

    3. Neutralität: Als neutraler Staat bietet die Schweiz einen unparteiischen Gerichtsstand, der von internationalen Parteien oft bevorzugt wird.  

    4. Qualität der Justiz: Die Schweizer Richter sind bekannt für ihre hohe Qualifikation und Professionalität, was zu fairen und fundierten Urteilen führt.

    Formulierungsvorschlag für eine Gerichtsstandsklausel mit Gerichtsstand Zürich

    Um sicherzustellen, dass Ihre Verträge eine effektive Gerichtsstandsklausel enthalten, hier ein Vorschlag für die Formulierung:

    "Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschliesslich solcher über dessen Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung, werden ausschliesslich vor den zuständigen Gerichten in Zürich, Schweiz, entschieden. Die Parteien vereinbaren, dass Zürich der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist."

    Durch die sorgfältige Gestaltung von Gerichtsstandsklauseln und das Bewusstsein für taktische Verzögerungen wie den „Italian Torpedo“ können Unternehmen ihre rechtliche Position im internationalen Verhältnis erheblich stärken.