
KARTELLZIVIL- & VERWALTUNGS-VERFAHREN
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Der parlamentarische Vorstoß Mo 16.4094 Fournier zielt darauf ab, die Verfahrensweise vor der Wettbewerbskommission (WEKO) in der Schweiz zu verbessern. Insbesondere soll die Einführung von verbindlichen Fristen und Parteienentschädigungen die Effizienz und Fairness der Verfahren erhöhen. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Hintergründe, Ziele und potenziellen Auswirkungen dieser Motion.
Hintergrund der Motion
Die Wettbewerbskommission (WEKO) spielt eine entscheidende Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in der Schweiz. Ihre Aufgabe ist es, unlauteren Wettbewerb und Marktmissbrauch zu verhindern und so für faire Marktbedingungen zu sorgen. Bisher gab es jedoch Kritik an der Länge und Komplexität der WEKO-Verfahren, was zu Unsicherheiten und erhöhten Kosten für die betroffenen Parteien führte.
Ziele der Motion
Die von Ständerat Jean-René Fournier eingereichte Motion Mo 16.4094 verfolgt zwei Hauptziele:
Einführung verbindlicher Fristen: Die Festlegung klarer Zeitrahmen für die verschiedenen Phasen der WEKO-Verfahren soll die Verfahrensdauer verkürzen und die Effizienz steigern. Dies soll sowohl den Unternehmen als auch der Behörde selbst zugutekommen, indem es die Unsicherheit reduziert und eine schnellere Klärung von Wettbewerbsfragen ermöglicht.
Parteienentschädigung: Die Einführung von Parteienentschädigungen soll sicherstellen, dass Unternehmen für die Kosten entschädigt werden, die ihnen durch langwierige Verfahren entstehen. Dies würde nicht nur die Fairness erhöhen, sondern auch einen Anreiz für die WEKO schaffen, effizienter zu arbeiten.
Potenzielle Auswirkungen
Die Umsetzung der Motion Mo 16.4094 könnte erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsverfahren in der Schweiz haben:
Beschleunigung der Verfahren: Verbindliche Fristen könnten dazu führen, dass Verfahren schneller abgeschlossen werden, was Unternehmen Planungssicherheit gibt und die Rechtssicherheit erhöht.
Kostensenkung: Durch die Entschädigung der Parteien könnten die finanziellen Belastungen, die mit langwierigen Verfahren verbunden sind, reduziert werden. Dies wäre besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von Vorteil, die oft nicht über die gleichen Ressourcen wie große Konzerne verfügen.
Erhöhung der Effizienz: Die WEKO würde durch die Einführung von Fristen und Entschädigungen dazu angehalten, ihre internen Prozesse zu optimieren, um Verfahren innerhalb der vorgegebenen Zeitrahmen abzuschließen.
Herausforderungen und Kritik
Trotz der potenziellen Vorteile gibt es auch Herausforderungen und Kritikpunkte:
Umsetzungsschwierigkeiten: Die Einführung verbindlicher Fristen könnte die Flexibilität der WEKO einschränken und in komplexen Fällen zu Problemen führen, wenn die festgelegten Zeitrahmen nicht eingehalten werden können.
Finanzielle Belastung: Die Entschädigung der Parteien könnte zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für den Staat führen, was in Zeiten knapper Haushaltsmittel problematisch sein könnte.
Qualität der Entscheidungen: Es besteht die Gefahr, dass durch den Druck, Fristen einzuhalten, die Qualität der Entscheidungen leiden könnte, wenn nicht genügend Zeit für eine gründliche Untersuchung bleibt.
Fazit
Die Motion Mo 16.4094 Fournier stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Verfahrensweise vor der WEKO dar. Durch die Einführung verbindlicher Fristen und Parteienentschädigungen könnten die Effizienz und Fairness der Wettbewerbsverfahren in der Schweiz erheblich gesteigert werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie diese Änderungen in der Praxis umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie tatsächlich haben werden.
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16.10.2018: Vorabklärung gegen AMAG abgeschlossen. Keine Untersuchung, sofern die AMAG die vom Sekretariat abgegebenen Anregungen umsetzt. Zudem hat das Sekretariat zahlreiche Kündigungen von Handels- und Serviceverträgen auf deren Vereinbarkeit mit dem Kartellgesetz überprüft.
11.07.2019: Busse für acht Finanzierungsunternehmen, die Informationen über die Höhe von Leasingzinsen ausgetauscht haben. Die Untersuchung wird mit einvernehmlichen Regelungen und Bussen in der Höhe von CHF 30 Mio. abgeschlossen.
30.06.2022: Busse für sieben Händlerinnen von Fahrzeugen der VW-Marken im Kanton Tessin. Sie bildeten ein unzulässiges Kartell beim Verkauf von Neufahrzeugen an Private und die öffentliche Hand.
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Der Bundesrat wird auf 1. Januar 2024 die «Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung, KFZ-VO)» in Kraft setzen. Die Verordnung schafft eine grössere Sicherheit bei der Auslegung des Kartellgesetzes im Automobilmarkt und soll wettbewerbsschädliche Abreden sowie eine Isolierung des schweizerischen Automobilmarktes verhindern.
Die KFZ-VO umfasst Regelungen sowohl für Primärmärkte (Verkauf neuer Kraftfahrzeuge) als auch für Sekundärmärkte (Reparatur- und Wartungsdienstleistungen, Verkauf von Ersatzteilen). Gemäss der neuen KFZ-VO werden folgende „qualitativ schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen“ definiert: Territoriale Beschränkungen beim Vertrieb von Kraftfahrzeugen und Garantieleistungen; Verhaltensweisen, die die Trennung des Vertriebs neuer Kraftfahrzeuge von Reparatur- und Wartungsdiensten verhindern; Beschränkungen beim Vertrieb von Ersatzteilen; die Einschränkung des Zugangs zu technischen Informationen, Tools und Handbücher; Einschränkungen beim Multi-Branding sowie etwaige Vertragskündigungen ohne Einhaltung bestimmter Modalitäten.
Es wird sich zeigen, ob die KFZ-VO die rechtliche Stellung von Autohändlern und freien Werkstätten tatsächlich verbessern wird. Bisher war den Anstrengungen von Autohändlern und freien Werkstätten vor Zivilgerichten nur bescheidener Erfolg vergönnt. Nichts desto trotz müssen Hersteller und Importeure die neue KFZ-VO und deren Erläuterungen berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher eine gründliche Auseinandersetzung mit den entsprechenden Regelungen:
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Viele Klagen, keine Erfolge
Die Forderung nach einer Stärkung des Kartellzivilrechts ist weit verbreitet und soll mit der Revision des Kartellgesetzes, zumindest teilweise, umgesetzt werden. In den vergangenen 13 Jahren hat sich denn auch gezeigt, dass für Garagen der Kampf gegen Hersteller/Importeure über den kartellzivilrechtlichen Weg kaum erfolgversprechend ist.
Bisher hat noch keine einzige Garage in der Schweiz erfolgreich bei den Zivilgerichten einen kartellrechtlichen Anspruch auf Erfüllung eines bestehenden oder Abschluss eines neuen Servicevertrages eingeklagt. Nach Abweisung der Gesuche um vorsorgliche Massnahmen verzichteten denn auch die Garagen in den meisten Fällen auf eine Klageeinreichung gegen die Hersteller/Importeure. Im Wesentlichen vermochten die Garagen nicht darzulegen, dass die Serviceverträge in unzulässiger Weise gekündigt bzw. verweigert wurden.
Ob sich alleine mit der neuen KFZ-Verordnung diese Praxis ändern wird, darf bezweifelt werden. Dennoch sind Hersteller/Importeure gut beraten, die bestehenden Händlerverträge im Lichte der KFZ-Verordnung zu überprüfen.
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Sammelklagen sind ein effektives juristisches Instrument, um Ansprüche vieler Betroffener gebündelt geltend zu machen. Im Kartellzivilrecht spielen sie eine besondere Rolle, da sie es ermöglichen, kollektive Schäden, die durch wettbewerbswidriges Verhalten verursacht wurden, effizient zu verfolgen und zu kompensieren. Dieser Beitrag beleuchtet die Funktionsweise, Vorteile und Herausforderungen von Sammelklagen im Kartellzivilrecht.
1. Funktionsweise von Sammelklagen
Sammelklagen, auch als „class actions“ bekannt, erlauben es einer großen Gruppe von Geschädigten, ihre Ansprüche gebündelt in einem einzigen Gerichtsverfahren geltend zu machen. Ein oder mehrere Vertreter klagen dabei stellvertretend für die gesamte Gruppe. Im Kontext des Kartellzivilrechts werden Sammelklagen genutzt, um Entschädigungen für Schäden zu fordern, die durch illegale Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder andere wettbewerbswidrige Praktiken entstanden sind.
2. Vorteile von Sammelklagen
Effizienz und Kosteneinsparung: Durch die Bündelung vieler individueller Ansprüche in einem einzigen Verfahren werden die Prozesskosten gesenkt und der Verwaltungsaufwand reduziert.
Stärkung der Klägerseite: Einzelne Geschädigte haben oft nicht die Ressourcen, um gegen grosse Unternehmen vorzugehen. Sammelklagen bieten eine Möglichkeit, die Kräfte zu bündeln und so die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang zu erhöhen.
Abschreckende Wirkung: Die Möglichkeit einer Sammelklage erhöht den Druck auf Unternehmen, sich an die Wettbewerbsregeln zu halten, da sie im Falle eines Verstosses mit erheblichen Entschädigungsforderungen rechnen müssen.
3. Herausforderungen von Sammelklagen
Komplexität der Organisation: Die Koordination einer großen Gruppe von Klägern und die Verwaltung der Ansprüche können sehr komplex und zeitaufwendig sein.
Unterschiedliche Interessen: Innerhalb der Klägergruppe können unterschiedliche Interessen bestehen, was die Einigung auf gemeinsame Ziele und Strategien erschweren kann.
Nachweis des Schadens: Der Nachweis, dass jeder einzelne Kläger durch das wettbewerbswidrige Verhalten geschädigt wurde, ist oft schwierig. Zudem muss die Höhe des individuellen Schadens genau ermittelt werden.
Rechtliche Hürden: In vielen Ländern gibt es strenge Anforderungen und rechtliche Hürden, die überwunden werden müssen, um eine Sammelklage einzureichen. Diese können von Land zu Land unterschiedlich sein und betreffen oft die Zulässigkeit und die Prozessführung.
4. Internationale Aspekte
In der Europäischen Union gibt es Bestrebungen, die Rechtsdurchsetzung im Bereich des Kartellrechts zu harmonisieren und Sammelklagen zu erleichtern. Die Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Verletzungen des Wettbewerbsrechts (EU) 2014/104 sieht vor, dass nationale Gerichte Schadensersatzklagen erleichtern und Beweise offenlegen sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Geschädigten und zur Förderung von Sammelklagen in Europa.
5. Erfolgreiche Beispiele
Es gibt zahlreiche erfolgreiche Beispiele von Sammelklagen im Kartellzivilrecht, die signifikante Entschädigungen für Geschädigte erzielt haben. Eines der bekanntesten Beispiele ist der LKW-Kartellfall, in dem mehrere führende LKW-Hersteller wegen illegaler Preisabsprachen verurteilt wurden. Geschädigte Unternehmen konnten in mehreren Ländern Sammelklagen einreichen und erhebliche Entschädigungen erzielen.
Fazit
Sammelklagen im Kartellzivilrecht bieten eine wirkungsvolle Möglichkeit, kollektive Schäden durch wettbewerbswidriges Verhalten zu kompensieren und die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zu stärken. Trotz der Herausforderungen in der Organisation und Durchführung bieten sie zahlreiche Vorteile, insbesondere durch die Bündelung von Ressourcen und die Stärkung der Position der Kläger. Mit fortschreitenden rechtlichen Entwicklungen und einer besseren internationalen Zusammenarbeit könnten Sammelklagen künftig noch effektiver und zugänglicher werden.