MARKTMACHT-MISSBRAUCH

Entwicklungen: Schweiz

  • Die Deponie Höli nimmt in einem Umkreis von rund 40 Fahrminuten für nicht wiederverwertbare Bauabfälle eine marktbeherrschende Stellung ein. Sie liess ihre Aktionärinnen zu deutlich tieferen Preisen (Vorzugskonditionen) als Nichtaktionäre Abfallmaterial deponieren. Zudem verweigerte das Unternehmen Nichtaktionären vorübergehend die Materialannahme. Diese Ungleichbehandlung behinderte Nichtaktionäre im Wettbewerb. Somit missbrauchte die Deponie Höli ihre marktbeherrschende Stellung. Bau- und Entsorgungsunternehmen entsorgen verschiedene Arten von Bauabfällen und Bodenaushub auf Deponien. Dadurch hatten sie höhere Kosten und waren weniger konkurrenzfähig als Aktionärinnen. Die WEKO berücksichtigte bei ihrem Entscheid, dass die Deponie Höli durch eine Selbstanzeige bei der Klärung des Falles mitwirkte.

  • Die WEKO eröffnet am 29.6.2023 zwei Untersuchungen. Sie beabsichtigt, langfristige Lösungen für die Interchange Fees der Debitkarten von Visa und Mastercard zu treffen. Eine Untersuchung eröffnet die WEKO gegen Visa, die andere gegen Mastercard. In der EU wurde bereits 2015 eine Verordnung bzgl. Interchange Fees erlassen, sowohl für debit- als auch für kreditkartenbasierte Zahlungstransaktionen: Die Interchange Fee für Debitkarten-Zahlungstransaktionen dürfen 0,2 % des Transaktionswerts nicht überschreiten. Die Mitgliedstaaten können eine prozentuale Obergrenze für die Interchange Fees pro Transaktion von weniger als 0,2 % festlegen oder Zahlungsdienstleistern gestatten, eine Interchange Fee pro Transaktion von höchstens 0,05 EUR zu erheben

  • Lange hat es nicht gedauert: Seit Jahresbeginn wendet WEKO die neuen Vorschriften über die relative Marktmacht an. Nun ist die erste Untersuchung Realität geworden. Die WEKO hat eine Untersuchung gegen ein international tätiges Pharmaunternehmen wegen möglichem Missbrauch der relativen Marktmacht eröffnet. Konkret untersucht die WEKO, ob das Pharmaunternehmen gegenüber dem Schweizer Grosshändler relativ marktmächtig ist und damit seine Position missbraucht.

  • Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab. Die Wettbewerbskommission hat Swisscom, Cinetrade und Teleclub im Jahr 2016 wegen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Fussball- und Eishockeyübertragungen mit 71.8 Mio. Franken sanktioniert. Das Bundesverwaltungsgericht weist die dagegen erhobene Beschwerde im Wesentlichen ab und bestätigt die Sanktion.

  • BVerG bestätigt vorsorglichen Ausbau-Stopp!

    Im September 2021 entschied das BVGer, dass der Einsatz der neuen Netzbaustrategie durch Swisscom ein missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens in Form einer Einschränkung der technologischen Entwicklung gemäss Art. 7 KG darstellt. Demnach sind beim Ausbau des Glasfasernetzes vorerst die bisher gängigen Standards einzuhalten.

  • In einem bedeutenden Urteil vom 5. März 2024 (2C_698/2021) hat das Bundesgericht die Beschwerde von Swisscom gegen einen Entscheid der Wettbewerbskommission (WEKO) aus dem Jahr 2015 gutgeheissen. Der Streitfall geht zurück auf eine Ausschreibung der Schweizerischen Post aus dem Jahr 2008, bei der Swisscom den Zuschlag für die Errichtung und den Betrieb eines "Wide Area Network" (WAN) für rund 2300 Poststandorte erhielt.

    Hintergrund des Falls

    Die WEKO hatte 2015 festgestellt, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte, indem sie unangemessene Preise gegenüber Sunrise und der Schweizerischen Post durchgesetzt hatte. Dies führte zu einer Sanktion von über 7 Millionen Franken gegen Swisscom. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte weitgehend den Entscheid der WEKO, reduzierte jedoch die Sanktion leicht.

    Entscheidung des Bundesgerichts

    Das Bundesgericht hob nun jedoch den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf. Es bestätigte, dass Swisscom zwar eine marktbeherrschende Stellung innehatte, jedoch keine unangemessenen Preise erzwungen hatte. Die von Swisscom verlangten Preise für die Vorleistungsprodukte waren angemessen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Der Zuschlagspreis für die Ausschreibung der Schweizerischen Post war das Ergebnis fairer Verhandlungen und nicht einseitig von Swisscom festgesetzt worden.

    Das Bundesgericht stellte klar, dass kein missbräuchliches Verhalten von Swisscom im Sinne einer Kosten-Preis-Schere gegenüber Sunrise vorlag. Die Beschwerde von Swisscom wurde daher vollständig gutgeheissen, und der Entscheid der WEKO von 2015 wurde aufgehoben.

    Implikationen des Urteils

    Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Wettbewerbslandschaft in der Schweiz. Es betont die Bedeutung fairer Verhandlungen und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung von Marktmissbrauchsvorwürfen. Zudem stärkt es die Position von Swisscom im Schweizer Telekommunikationsmarkt und setzt einen Präzedenzfall für zukünftige kartellrechtliche Auseinandersetzungen.

    Das Urteil ist unter folgendem Link abrufbar: Urteil des Bundesgerichts vom 5. März 2024 (2C_698/2021)

    Fazit

    Der Sieg von Swisscom vor dem Bundesgericht markiert das Ende eines langwierigen Rechtsstreits und unterstreicht die Bedeutung einer detaillierten rechtlichen Prüfung bei Kartellrechtsfällen. Das Urteil könnte zudem die Dynamik zukünftiger Wettbewerbsfälle in der Schweiz beeinflussen und zeigt, wie wichtig es ist, dass Unternehmen ihre Preisstrategien transparent und im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben gestalten.

  • Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat Swisscom wegen ihrer geänderten Netzbaustrategie zur Verantwortung gezogen. Diese Änderungen sollten den Konkurrenten den Zugang zum Glasfasernetz verwehren und möglicherweise ein Monopol für Swisscom schaffen. Die WEKO hat diesen Versuch vereitelt und Swisscom mit einer Geldstrafe von rund 18 Millionen Franken sanktioniert. Darüber hinaus wurden Auflagen zum Ausbau des Glasfasernetzes erlassen, um den Wettbewerb zu fördern und den Verbrauchern eine breite Auswahl an Anbietern und Produkten zu sichern.

    Hintergrund

    Im Jahr 2020 änderte Swisscom ihre Netzbaustrategie, um Konkurrenten den direkten Zugang zum Glasfasernetz zu verhindern. Diese Strategieänderung hätte den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt und möglicherweise ein Monopol geschaffen. Die WEKO griff ein und untersagte diese Änderungen bereits Ende 2020, um die bestehende Marktstruktur zu erhalten und den Wettbewerb zu schützen. Trotz der von Swisscom angeführten Gründe wie Kostenersparnis und schnellere Netzabdeckung war die WEKO überzeugt, dass diese Vorteile die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht aufwiegen würden.

    WEKO-Entscheid und Konsequenzen

    Die WEKO verhängte eine Geldstrafe von etwa 18 Millionen Franken gegen Swisscom und erliess Auflagen für den Ausbau des Glasfasernetzes. Diese Auflagen sollen sicherstellen, dass Dritte die Glasfasernetzinfrastruktur nutzen können, um die Vielfalt der Angebote für Verbraucher und Unternehmen zu erhalten. Der Entscheid der WEKO kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

    Schlussfolgerung

    Die Intervention der WEKO markiert einen wichtigen Schritt zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Telekommunikationssektor der Schweiz. Durch die Verhängung von Geldstrafen und die Festlegung von Auflagen für den Netzausbau hat die WEKO klargestellt, dass sie entschlossen ist, Kartellverstöße zu bekämpfen und die Interessen der Verbraucher zu schützen. Diese Entscheidung steht für den Schutz der Marktvielfalt und den Erhalt einer fairen Wettbewerbslandschaft.

  • Die Marktbeherrschung von Grossunternehmen wie UBS stellt für Wettbewerbsbehörden oft eine komplexe Herausforderung dar. Bereits 2023 wies Dr. Felix Schraner in der NZZ auf die entsprechenden Ausgestaltungen und die damit verbundenen Herausforderungen hin (Beitrag: NZZ). Heute verdeutlichen sich die Anzeichen, gemäß einem aktuellen Beitrag in der NZZ am Sonntag (Beitrag: NZZ am Sonntag), dass die Situation weiterhin angespannt ist.

    Die Marktmacht von Unternehmen bringt zweifellos erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich. Ein dominanter Marktakteur kann oft effizienter arbeiten, grössere Investitionen tätigen und von Skaleneffekten profitieren. Doch diese wirtschaftliche Stärke muss in Einklang mit kartellrechtlichen Rahmenbedingungen gebracht werden, die sicherstellen sollen, dass Wettbewerb und Innovation nicht unterdrückt werden.

    Wettbewerbsbehörden stehen vor der Aufgabe, ein Gleichgewicht zu finden zwischen der Förderung eines gesunden Wettbewerbsumfelds und der Anerkennung der legitimen wirtschaftlichen Interessen marktbeherrschender Unternehmen. Dies erfordert eine sorgfältige Analyse der Marktbedingungen, umfassende Regulierungen und in manchen Fällen auch Interventionen, um monopolistische Tendenzen zu verhindern.

    Für marktbeherrschende Unternehmen bedeutet dies wirtschaften im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Freiheit und kartellrechtlichen Rahmenbedingungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation - gerade im Hinblick auf die anstehende KG-Teilrevision - entwickeln wird.

    Marktmacht verstehen

    Marktmacht bezieht sich auf die Fähigkeit eines Unternehmens, den Wettbewerb zu beeinflussen und die Preise innerhalb eines Marktes zu kontrollieren. Unternehmen, die eine dominante Position innehaben, können oft ihre Marktmacht nutzen, um Wettbewerber auszuschalten und Marktbarrieren zu errichten.

    Marktmachtmissbrauch

    Missbrauch von Marktmacht tritt auf, wenn ein dominantes Unternehmen seine Position ausnutzt, um den Wettbewerb zu unterdrücken oder zu verzerren. Beispiele hierfür sind Preisdumping, exklusive Liefervereinbarungen und diskriminierende Praktiken gegenüber Wettbewerbern.

    Die Rolle der Wettbewerbsbehörden

    Wettbewerbsbehörden spielen eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Regulierung von Marktmacht. Ihre Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass dominante Unternehmen ihre Position nicht missbrauchen und dass der Markt offen und wettbewerbsfähig bleibt. Dies beinhaltet sowohl präventive Maßnahmen als auch repressive Maßnahmen wie Geldbußen und strukturelle Veränderungen.

    Herausforderungen für die Zukunft

    Angesichts der zunehmenden Konzentration in vielen Branchen bleibt die Überwachung von Marktmacht eine fortwährende Herausforderung. Die bevorstehende KG-Teilrevision könnte neue Regelungen und stärkere Maßnahmen zur Bekämpfung von Marktmachtmissbrauch mit sich bringen. Es wird entscheidend sein, dass diese Regelungen sowohl die Dynamik des Marktes berücksichtigen als auch den fairen Wettbewerb fördern.

    Insgesamt bleibt die Balance zwischen wirtschaftlicher Effizienz und wettbewerblichem Fairplay eine komplexe und dynamische Aufgabe. Wettbewerbsbehörden, Unternehmen und Politik müssen kontinuierlich zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Marktmacht nicht zum Nachteil von Innovation und Wettbewerb genutzt wird.

Entwicklungen: International

  • Die Klage der amerikanischen Wettbewerbsbehörde FTC gegen Amazon, der sich 17 Bundesstaaten angeschlossen haben, markiert eine bedeutende Entwicklung in einer mehrjährigen Untersuchung. Amazon wird vorgeworfen, mit einer Reihe rechtswidriger Praktiken die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher in die Höhe getrieben zu haben.

    Die FTC behauptet, dass Amazon durch sein Vorgehen Konkurrenten und Verkäufer davon abhält, Preise zu senken, die Qualität für Käufer zu verbessern, überhöhte Preise zu verlangen, Innovationen zu unterdrücken und fairen Wettbewerb zu verhindern. Diese Vorwürfe betonen die Bedeutung eines fairen und transparenten Wettbewerbsmarktes, auf dem Unternehmen nicht durch wettbewerbswidrige Praktiken die Preise beeinflussen oder den Wettbewerb einschränken dürfen.

    Die Beteiligung von 17 Bundesstaaten an der Klage zeigt das Ausmaß der Bedenken hinsichtlich des Verhaltens von Amazon und die Entschlossenheit der Behörden, gegen etwaiges wettbewerbswidriges Verhalten vorzugehen.

    Die Klage gegen Amazon unterstreicht die Herausforderungen, denen sich große Online-Plattformen gegenübersehen, und die Notwendigkeit, eine angemessene Regulierung sicherzustellen, um fairen und offenen Wettbewerb zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie Amazon auf die Klage reagieren wird und welche Auswirkungen sie auf den E-Commerce-Markt haben wird.

  • Die Entscheidung der EU-Kommission, RUAG eine vollständige Befreiung von der Geldstrafe in Höhe von rund 2,5 Millionen EUR zu gewähren, weil das Unternehmen das Kartell gemeldet hatte, unterstreicht die Bedeutung von Whistleblowing und Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von wettbewerbswidrigen Praktiken. Ebenso wurde Diehl eine Ermäßigung der Geldbuße um 50 % gewährt, da das Unternehmen mit der Kommission während der Untersuchung kooperierte.

    Die Untersuchung der EU-Kommission deckte auf, dass RUAG und Diehl fast 14 Jahre lang nationale Märkte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) untereinander aufgeteilt hatten. Gemäss dieser Aufteilung durfte nur der Hersteller, dem ein bestimmtes Gebiet zugewiesen war, dort militärische Handgranaten verkaufen, es sei denn, der andere Kartellteilnehmer gab seine Zustimmung.

    Diese Kartellpraktiken haben das Potenzial, den Wettbewerb zu verzerren und den Verbrauchern Schaden zuzufügen. Die Entscheidung der EU-Kommission, Straferleichterungen für Unternehmen vorzunehmen, die bei der Aufdeckung von Kartellen helfen oder mit den Behörden kooperieren, sendet eine klare Botschaft an Unternehmen, sich an die Wettbewerbsregeln zu halten und bei Verstößen mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

    Die Untersuchung und Strafen dienen als Abschreckung und betonen die Notwendigkeit einer fairen und transparenten Marktumgebung, in der Unternehmen nach den gleichen Regeln spielen müssen.

  • Die Einführung der neuen "Direct-to-Consumer"-Strategie von Rolex hat das Potenzial, den Wettbewerb im Fachhandel zu verändern und unter Druck zu setzen. Insbesondere in Standorten, an denen sowohl Bucherer-Filialen als auch unabhängige Rolex-Fachhändler vorhanden sind, könnte dies zu einer Anpassung der bisherigen Vertriebsstrategien führen.

    Die Auswirkungen dieser neuen Strategie werden von den Wettbewerbsbehörden genau geprüft, wobei Bucherer betont, dass dies lediglich eine Formalität sei. Dennoch signalisiert die Überprüfung durch die Behörden, dass die potenziellen Auswirkungen auf den Wettbewerb ernst genommen werden.

    Die Umstellung auf eine "Direct-to-Consumer"-Strategie ermöglicht es Rolex, direkter mit den Endkunden zu interagieren und möglicherweise den Vertrieb über den Fachhandel zu umgehen. Dies könnte zu einer Verschiebung der Machtverhältnisse im Einzelhandel führen und die Position unabhängiger Fachhändler beeinträchtigen.

    Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und welche Maßnahmen die betroffenen Parteien ergreifen werden, um sich an die veränderten Marktbedingungen anzupassen. In jedem Fall zeigt dieser Schritt von Rolex die sich wandelnde Landschaft im Einzelhandel und die Notwendigkeit für Unternehmen, sich an neue Vertriebsmodelle anzupassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

  • Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember 2023 in Bezug auf die Gründung der Super League durch zwölf Vereine, darunter Real Madrid C.F., FC Barcelona und Juventus Football Club, hat weitreichende Auswirkungen auf den Profifußball und die Rolle der Fußballverbände FIFA und UEFA.

    Der EuGH entschied, dass die FIFA und UEFA nicht grundsätzlich andere Wettbewerbe von ihrer Genehmigung abhängig machen dürfen und Vereinen sowie Spielern nicht verbieten können, an diesen Wettbewerben teilzunehmen. Diese Entscheidung stärkt die Autonomie der Vereine und Spieler und beschränkt die Macht der Verbände, Entscheidungen über die Teilnahme an Wettbewerben zu treffen.

    Allerdings ließ der EuGH auch erkennen, dass die FIFA und UEFA die Gründung einer Super League verhindern können, wenn sie ihre Statuten entsprechend ändern und den Vorgaben des Kartellrechts an Transparenz und Verhältnismäßigkeit genügen. Dies bedeutet, dass die Verbände weiterhin eine gewisse Kontrolle über die Wettbewerbslandschaft behalten können, jedoch unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben.

    Die Entscheidung des EuGH markiert einen wichtigen Meilenstein im Streit um die Super League und verdeutlicht die komplexe Beziehung zwischen den Fußballverbänden und den Vereinen. Sie wird sicherlich Auswirkungen auf die zukünftige Organisation und Struktur des Profifußballs haben und könnte zu weiteren rechtlichen und strukturellen Veränderungen führen.

  • Die FIFA hatte Ende 2022 neue Regeln für Spielervermittler verabschiedet, um die Einnahmen zu begrenzen und Interessenkonflikte bei Spielertransfers zu verhindern. Diese Massnahme sollte zu mehr Kontrolle und Transparenz auf dem Transfermarkt führen. Jedoch wurden diese Regeln 2023 von verschiedenen nationalen Gerichten in Deutschland, Spanien und England angefochten.

    Deutschland

    In Deutschland hat das Landgericht Dortmund im Mai 2023 eine einstweilige Verfügung erlassen, um die Anwendung und Durchsetzung der neuen Regeln zu stoppen. Das Landgericht Mainz hat zudem ein Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung gebeten. Die FIFA hat gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt.

    Spanien

    In Spanien hat das Handelsgericht in Madrid die FIFA angewiesen, bestimmte Artikel der FIFA Football Agents Regulations (FFAR) nicht anzuwenden. Ähnlich erging es dem spanischen Verband RFEF, der ebenfalls bekämpft wurde. Die spanische Agentenvereinigung und weitere Spielerberatungsagenturen waren die Kläger.

    England

    In England hat das FA-Tribunal entschieden, dass die FA gegen das Wettbewerbsgesetz von 1988 verstösst, wenn sie die Gebührenobergrenze und andere Regelungen einführt.

    CAS

    Obwohl der Internationale Sportgerichtshof CAS zugunsten der FIFA entschieden hat, hat die FIFA am 30. Dezember 2023 beschlossen, die neuen Regeln für Spielervermittler weltweit vorerst auszusetzen, bis ein endgültiges Urteil des EuGH vorliegt.

    Diese Entwicklungen zeigen die Komplexität und die Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Regulierung des Spielervermittlerwesens und verdeutlichen die Herausforderungen bei der Umsetzung von Regeln auf internationaler Ebene. Die Entscheidungen der nationalen Gerichte und die Aussetzung der Regeln durch die FIFA unterstreichen die Bedeutung einer klaren rechtlichen Grundlage und einer sorgfältigen Abwägung der Interessen aller Beteiligten im Fussballgeschäft.

  • Das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Wien, in dem festgestellt wurde, dass Peugeot Austria (PSA) gegenüber Händlern die Marktmacht missbraucht hat, hat nicht nur für österreichische Händler, sondern auch für Schweizer Händlerverträge grosse Bedeutung.

    Im Kern des Urteils wurde festgestellt, dass PSA bestimmte Praktiken anwendete, die als missbräuchlich eingestuft wurden. Dazu gehörten unter anderem das Überwälzen von Kosten für Qualitätssicherungssysteme auf die Händler, unzureichende Verkaufsprämien sowie schikanöse Auflagen wie Schulungen und Werkzeuge. Diese Praktiken wurden als Ausnutzung der Marktmacht von PSA bewertet.

    Besonders bemerkenswert ist, dass die Vorgaben der Hersteller europaweit identisch sind. Daher hat das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Wien nicht nur für österreichische, sondern auch für Schweizer Händlerverträge große Relevanz. Es unterstreicht die Bedeutung eines fairen und transparenten Verhältnisses zwischen Herstellern und Händlern sowie den Schutz der Interessen der letzteren vor möglichen missbräuchlichen Praktiken seitens der Hersteller.

    Das Urteil könnte dazu führen, dass auch in anderen Ländern ähnliche Praktiken von Automobilherstellern untersucht und möglicherweise angefochten werden. Es betont die Bedeutung der Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen und des Schutzes der Rechte von Händlern in der Automobilbranche.

  • Das Urteil einer US-Jury zugunsten von Epic Games gegen Google wegen des Missbrauchs von Marktmacht im Play Store zeigt die wachsende Bedeutung des Kartellrechts im digitalen Raum. Google wurde beschuldigt, beim Vertrieb von Apps und der Abwicklung von Zahlungen über sein Android-Betriebssystem gegen Kartellrecht verstoßen zu haben, was Epic und anderen App-Entwicklern geschadet hat.

    Der Gerichtsprozess gewährte einen Einblick in bisher unbekannte strategische Vereinbarungen von Google mit Unternehmen wie Samsung, Activision Blizzard oder Spotify. Diese Offenlegung unterstreicht die Komplexität der Beziehungen zwischen großen Technologieunternehmen und ihren Partnern sowie die potenziellen Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Verbraucher.

    Es ist wichtig zu beachten, dass viele Unternehmen sich nicht immer der kartellrechtlichen Implikationen bestimmter Vereinbarungen bewusst sind. Dies kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, bei denen später Erklärungsversuche vor Gericht oft erfolglos sind. Daher ist es ratsam, rechtliche Experten wie das IXAR-Team hinzuzuziehen, die sowohl die Sicht der Unternehmen als auch der Behörden verstehen und berücksichtigen können.

  • Im aktuellen Urteil hat das Handelsgericht Madrid entschieden, dass FIFA und UEFA ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht haben, indem sie Konkurrenzwettbewerbe wie die Fussball-Super-League verboten haben. Dieses Urteil folgt den Massgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2023 und bestätigt, dass die Regularien der Verbände aus dem Jahr 2021 mit dem EU-Recht unvereinbar sind.

    Hintergrund

    Das Handelsgericht fordert FIFA und UEFA auf, ihr wettbewerbswidriges Verhalten einzustellen. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Struktur des europäischen Fussballs und zukünftige Wettbewerbe haben. Hinter der Super League steht das Unternehmen A22, das weiterhin Unterstützung von Real Madrid und FC Barcelona erhält.

    Schlüsselentscheidungen

    - Missbrauch der Marktstellung: FIFA und UEFA haben gegen Artikel 101 und 102 AEUV verstossen.

    - Verbot konkurrierender Veranstaltungen: Das abstrakte Verbot konkurrierender Wettbewerbe wurde als unzulässig erklärt.

    - Reform der Champions League: Trotz der Reform bleibt die Champions League der dominierende Wettbewerb.

    Reaktionen und Ausblick

    - Serie A: Setzt Sanktionen gegen alternative Wettbewerbe aus.

    - Premier League: Strenge Strafen für Teilnahme an der Super League.

    - FIFPRO und World Leagues: Drohen mit Klage gegen FIFA wegen einseitiger Kalenderplanung.

    Dieses Urteil könnte die Zukunft des europäischen Fussballs und die Machtverhältnisse zwischen den grossen Verbänden und neuen Wettbewerben nachhaltig beeinflussen.

  • Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen die Technologiegiganten Alphabet, Apple und Meta eingeleitet, um bestimmte Geschäftspraktiken zu überprüfen. Dies geschieht im Rahmen des Digital Markets Act (DMA), der darauf abzielt, faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Markt zu schaffen und die Macht der großen Online-Plattformen zu regulieren. Hier sind die Hauptpunkte des Verfahrens:

    Meta und das "Pay or Consent"-Modell

    Meta, das Mutterunternehmen von Facebook, hat ein sogenanntes "pay or consent"-Modell eingeführt. Dieses Modell verlangt von den Nutzern entweder die Zustimmung zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten über verschiedene zentrale Plattformdienste hinweg oder das Bezahlen für die Nutzung der Dienste. Die Europäische Kommission äußert jedoch Bedenken, dass dieses Modell den Nutzern kaum eine echte Wahl lässt, wenn sie die Meta-Dienste kostenfrei nutzen wollen.

    Alphabet und Apple: Beschränkungen für App-Entwickler

    Alphabet und Apple stehen im Fokus der Kommission, da sie externen App-Entwicklern die Möglichkeit bieten müssen, Verbraucher kostenlos auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken. Der DMA verlangt dies, um den Wettbewerb zu fördern und Monopole zu vermeiden. Die Kommission zweifelt daran, dass Alphabet und Apple diese Regelung in vollem Umfang einhalten und wirft ihnen vor, die Möglichkeiten der Entwickler durch verschiedene Gebühren zu beschränken.

    Apple: Standardeinstellungen und Browserwahl

    Ein weiterer Punkt der Untersuchung betrifft Apple. Die Kommission überprüft, ob Nutzer von Apple-Geräten die Möglichkeit haben, ihre Standardeinstellungen einfach zu ändern, um beispielsweise einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschine zu nutzen. Es besteht die Befürchtung, dass die Gestaltung des Auswahlbildschirms für den Webbrowser die Nutzer daran hindern könnte, Dienste auszuwählen, die außerhalb des Apple-Ökosystems liegen.

    Konsequenzen und mögliche Strafen

    Die Kommission plant, das Verfahren innerhalb eines Jahres abzuschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung könnten die betroffenen Firmen gezwungen sein, Massnahmen zu ergreifen, um die Bedenken der Behörde auszuräumen. Sollte sich herausstellen, dass sie gegen das Gesetz verstoßen, drohen ihnen Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes. Für Wiederholungstäter sind sogar Strafen von bis zu 20 Prozent möglich.

    Fazit

    Der Digital Markets Act stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Macht der großen Online-Plattformen zu regulieren und den Wettbewerb im digitalen Markt zu fördern. Die Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta zeigen, dass die Europäische Kommission entschlossen ist, diese Regelungen durchzusetzen und fairere Bedingungen für Verbraucher und Entwickler zu schaffen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die betroffenen Unternehmen anpassen und welche Maßnahmen sie ergreifen werden, um den Anforderungen des DMA gerecht zu werden.

  • Seit 2020 steht Google wegen seiner Geschäftspraktiken sowohl in der EU als auch in den USA unter intensiver kartellrechtlicher Prüfung. Diese Massnahmen zielen darauf ab, den Marktmachtmissbrauch des Technologiegiganten zu untersuchen und zu unterbinden. Hier sind die wichtigsten Entwicklungen:

    EU-Kartellverfahren gegen Google

    Die Europäische Kommission hat drei separate kartellrechtliche Ermittlungen gegen Google eingeleitet, die sich auf die folgenden Bereiche konzentrieren:

    Google Shopping:

    Google wurde vorgeworfen, seinen eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber Konkurrenzdiensten zu bevorzugen. Das Gericht der Europäischen Union verhängte eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google wegen dieser wettbewerbswidrigen Praktiken.

    Android-Betriebssystem:

    Im Zusammenhang mit dem Android-Betriebssystem stellte die EU-Kommission fest, dass Google Smartphonehersteller gezwungen hatte, Google-Dienste vorzuinstallieren, um Zugang zum Play Store zu erhalten. Dies führte zu einer Rekordstrafe von 4,125 Milliarden Euro.

    Online-Werbung:

    Im Juni 2023 informierte die EU-Kommission Google über die Beschwerdepunkte hinsichtlich missbräuchlicher Praktiken im Bereich der Online-Werbetechnologie. Hierbei geht es um die dominierende Stellung von Google bei der Vermittlung von Online-Werbung und die Behinderung von Mitbewerbern.

    Kartellverfahren in den USA

    Auch in den USA ist Google ins Visier der Kartellbehörden geraten. Das US-Justizministerium wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung durch milliardenschwere Exklusivverträge gefestigt zu haben. Diese Verträge verpflichteten Smartphonehersteller, Browserentwickler und Telekommunikationsunternehmen, die Google-Suche als Standard festzulegen. Diese Praktiken sollen Mitbewerber illegalerweise eingeschränkt haben.

    Der bevorstehende Kartellprozess wird als der wichtigste Wettbewerbsstreit in den USA seit 25 Jahren angesehen und könnte weitreichende Konsequenzen für Google und den gesamten Technologiemarkt haben.

    Mögliche Konsequenzen und Bedeutung

    Die laufenden Ermittlungen und Gerichtsverfahren gegen Google könnten erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen und den gesamten digitalen Markt haben. Sollte Google für schuldig befunden werden, drohen dem Unternehmen nicht nur erhebliche Geldstrafen, sondern auch mögliche strukturelle Änderungen in der Geschäftsführung.

    Fazit

    Die kartellrechtlichen Verfahren gegen Google in der EU und den USA verdeutlichen die zunehmende Entschlossenheit der Regulierungsbehörden, die Marktmacht großer Technologiekonzerne zu kontrollieren und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die kommenden Entscheidungen könnten einen Präzedenzfall für die Regulierung digitaler Märkte setzen und die Geschäftspraktiken von Technologieunternehmen weltweit verändern.

  • Am 1. Januar 2022 tritt das revidierte Kartellrecht in Kraft – damit rücken relativ marktmächtige Unternehmen in den Fokus von WEKO und Zivilgerichten. Dominic Schopf beleuchtet die Regeln für abhängige und marktmächtige Unternehmen in der EU, in Deutschland und in der Schweiz und zeigt, welche Cases die relative Marktmacht prägen. Hier geht es zum Beitrag: https://www.d-kart.de/blog/2021/05/17/marktmacht-relativ-auch-in-der-schweiz/

  • Fabio Babey berichtet in der aktuellen Ausgabe der sic! (Helbing Lichtenhahn Verlag) darüber, dass Globalisierung und technologischer Fortschritt dazu geführt haben, dass Weltkonzerne ihre Marktmacht weiter ausbauen konnten, oftmals auf Kosten des lokalen Wettbewerbs und mittelständischen Unternehmen.

    Wettbewerbsbehörden sind gefordert, sowohl gegenüber mittelständischen Unternehmen als auch gegenüber Weltkonzernen das Kartellrecht durchzusetzen. Hier zeigen sich Unterschiede zur Kartellrechtsdurchsetzung. In der Praxis von Wettbewerbsbehörden weltweit werden Kartelle von mittelständischen Unternehmen regelmässig aufgegriffen und sanktioniert, während der Marktmachtmissbrauch von Weltkonzernen nur in Ausnahmefällen sanktioniert wird (bzw. werden kann).

    Ursache für diese Entwicklung sind grundlegende Vorteile, über welche Weltkonzerne gegenüber mittelständischen Unternehmen verfügen: Dies betrifft den Bereich der Prävention (Compliance), das Kartellrechtsverfahren selbst (Kosten und Dauer) sowie die Sanktionen. Wirtschaftlich lassen sich diese Unterschiede nicht beheben, sind diese doch Teil der marktwirtschaftlichen Möglichkeiten. Kartellrechtlich sollten aber die Wettbewerbsbehörden bemüht sein, bei der Anwendung des Kartellrechts eine Balance zu gewährleisten. Hier geht es zum Beitrag.

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Entscheidungen deutlich gemacht, dass sowohl das Kartellverbot als auch das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf Sportsachverhalte Anwendung finden: