WETTBEWERBS-ABREDEN

  • In der Welt des Handels und spielen Preisempfehlungen eine wichtige Rolle. Sie dienen dazu, Kunden Orientierung zu geben und den Verkauf zu fördern. Doch Vorsicht ist geboten, denn aus kartellrechtlicher Sicht sind unverbindliche Preisempfehlungen genauer zu prüfen als gedacht.

    Die Bedeutung von Preisempfehlungen

    Preisempfehlungen sind ein übliches Instrument, um Kunden einen Hinweis für den Preis eines Produkts zu geben. Sie werden oft von Herstellern oder Lieferanten an Händler weitergegeben, die sie dann in ihren Verkaufsstrategien nutzen.

    Herausforderung des Kartellrechts

    Das Kartellrecht stellt hier jedoch eine Herausforderung dar. Selbst wenn Preisempfehlungen als "unverbindlich" gekennzeichnet sind, können sie als unzulässige Preisbindung angesehen werden, wenn die Mehrheit der Händler ihnen folgt. Dies gilt unabhängig davon, ob Druck seitens des Herstellers ausgeübt wird oder nicht.

    Statische Preisempfehlungen als Ausnahme

    Eine Ausnahme bilden statische Preisempfehlungen, wie sie beispielsweise in gedruckten Katalogen zu finden sind. Diese gelten in der Regel als unproblematisch und unterliegen weniger kartellrechtlichen Bedenken.

    Die Bedeutung rechtssicherer Umsetzung

    Um kartellrechtliche Risiken zu vermeiden, ist es für Unternehmen entscheidend, Preisempfehlungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Eine transparente und rechtssichere Umsetzung ist unerlässlich, um mögliche Sanktionen zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu erhalten.

    Fazit

    Preisempfehlungen können ein effektives Instrument sein. Allerdings sollten Unternehmen die kartellrechtlichen Fallstricke kennen und bei der Umsetzung äusserste Vorsicht walten lassen. Mit der richtigen Herangehensweise können sie sicherstellen, dass ihre Preisempfehlungen rechtlich einwandfrei sind und einen positiven Beitrag zum Geschäftserfolg leisten.

  • Standardisierungs- und Normungstätigkeiten spielen eine entscheidende Rolle in der Wirtschaft, indem sie zur Entwicklung neuer Produkte, zur Verbesserung von Qualität und zur Sicherstellung von Interoperabilität und Kompatibilität beitragen. Diese Aktivitäten werden grundsätzlich von Wettbewerbshütern positiv bewertet, da sie dazu beitragen, den Wettbewerb zu fördern und die Effizienz in verschiedenen Branchen zu steigern.

    Compliance-Perspektive: Worauf ist zu achten?

    Trotz der positiven Auswirkungen von Standardisierung und Normung gibt es aus Compliance-Sicht wichtige Punkte zu beachten:

    (i) Beteiligungsmöglichkeiten für alle Wettbewerber:

    Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle relevanten Akteure, insbesondere Wettbewerber, die Möglichkeit haben, an Standardisierungs- und Normungsprozessen teilzunehmen. Eine inklusive Beteiligung gewährleistet, dass verschiedene Standpunkte berücksichtigt werden und die Interessen aller relevanten Parteien vertreten sind.

    (ii) Transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren:

    Die Standardisierungs- und Normungsverfahren sollten transparent und frei von Diskriminierung sein. Dies bedeutet, dass die Regeln und Verfahren klar definiert und für alle Beteiligten zugänglich sein sollten. Eine transparente Vorgehensweise schafft Vertrauen und fördert die Akzeptanz der resultierenden Standards.

    (iii) Freiwilligkeit und keine Verpflichtung zur Einhaltung:

    Es sollte keine Verpflichtung bestehen, den betreffenden Standard oder die entsprechende Norm einzuhalten. Die Einhaltung sollte auf freiwilliger Basis erfolgen, um den Wettbewerb nicht zu beeinträchtigen und Monopolsituationen zu vermeiden. Eine freiwillige Einhaltung ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf die Bedürfnisse des Marktes zu reagieren und innovative Lösungen zu entwickeln.

    Fazit: Die richtige Balance finden

    Standardisierung und Normung sind wichtige Instrumente zur Förderung von Wettbewerb und Effizienz in der Wirtschaft. Aus Compliance-Sicht ist es jedoch entscheidend, sicherzustellen, dass diese Aktivitäten fair, transparent und freiwillig sind und dass alle relevanten Akteure angemessen einbezogen werden. Indem Unternehmen diese Grundsätze beachten, können sie sicherstellen, dass ihre Standardisierungs- und Normungsaktivitäten den rechtlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig zur Entwicklung einer effizienten und fairen Marktwirtschaft beitragen.

  • Es ist selbstverständlich, dass Verbände nicht dazu dienen dürfen, sensiblen und unternehmensindividuellen Daten als Plattform für den Austausch zu nutzen. Der Schutz dieser Daten vor dem Zugriff einzelner Mitglieder ist von grösster Bedeutung, um die Vertraulichkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere den Austausch strategischer und marktrelevanter Informationen wie Preis-, Kosten- oder Vertriebsdaten.

    Kartellrechtliche Probleme durch den Austausch sensibler Informationen

    Der Austausch solcher sensibler Informationen zwischen Verbandsmitgliedern kann erhebliche kartellrechtliche Probleme verursachen. Dies liegt daran, dass diese Informationen dazu führen können, dass Unternehmen ein gleichförmiges Verhalten auf dem Markt an den Tag legen. Ein solches Verhalten kann den Wettbewerb beeinträchtigen und zu unerwünschten Marktverzerrungen führen.

    Die Rolle des Datenschutzes und der Compliance

    Es liegt in der Verantwortung der Verbände, sicherzustellen, dass der Austausch von sensiblen Informationen innerhalb ihrer Aktivitäten den geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass keine kartellrechtlich bedenklichen Aktivitäten stattfinden, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten. Dies erfordert eine klare Trennung zwischen legitimen Informationsaustauschaktivitäten und potenziell wettbewerbswidrigen Praktiken.

    Fazit: Ein ausgewogener Ansatz ist entscheidend

    Es ist entscheidend, dass Verbände einen ausgewogenen Ansatz verfolgen, der einerseits den Schutz sensibler Informationen gewährleistet und andererseits sicherstellt, dass der Informationsaustausch innerhalb der rechtlichen und ethischen Grenzen bleibt. Durch die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und kartellrechtlichen Vorschriften können Verbände einen Beitrag zur Förderung eines fairen und transparenten Wettbewerbs in ihren jeweiligen Branchen leisten.

  • Die Dekarbonisierung, also die Reduzierung von CO2-Emissionen, ist zu einem zentralen Thema für Unternehmen geworden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen vor der Herausforderung, ihren CO2-Ausstoss nachhaltig zu reduzieren, um wirtschaftliches Wachstum und Ressourcennutzung zu entkoppeln. Doch bei der Zusammenarbeit in diesem Bereich ist Vorsicht geboten, um nicht in das Phänomen des "Green Washing" zu verfallen und gleichzeitig die rechtlichen Leitplanken des Wettbewerbs- und Kartellrechts einzuhalten.

    Wirtschaftliche Potenziale durch Dekarbonisierung

    Die Reduzierung des CO2-Ausstosses bietet nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Vorteile. Durch effizientere Prozesse und ressourcenschonende Produktion können Unternehmen ihre Kosten senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Dies zeigt, dass Wettbewerb die Effizienz fördern kann und somit zu einer CO2-schonenden Produktion beiträgt.

    Kartellrechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze

    Dennoch müssen Unternehmen bei der Zusammenarbeit zur Ökologisierung der Wirtschaft die kartellrechtlichen Vorschriften beachten. Das Kartellrecht verbietet Absprachen, die den Wettbewerb einschränken oder verzerren. IXAR steht Ihnen zur Seite, um Ihnen zu zeigen, wie Sie trotzdem kooperieren können, ohne gegen das Kartellrecht zu verstossen.

    IXAR: Ihr Partner für rechtssichere Kooperationen

    IXAR bietet Ihnen die Unterstützung und Beratung, die Sie benötigen, um rechtssicher mit anderen Unternehmen zu kooperieren und gemeinsam zur Dekarbonisierung beizutragen. Wir helfen Ihnen dabei, die Grenzen des Kartellrechts zu verstehen und Lösungen zu entwickeln, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Ziele verfolgen.

    Fazit: Nachhaltige Kooperation für eine grünere Zukunft

    Die Dekarbonisierung der Wirtschaft erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, ohne dabei gegen das Kartellrecht zu verstoßen. IXAR steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Ihnen zu zeigen, wie Sie gemeinsam mit anderen Unternehmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen können, ohne in rechtliche Probleme zu geraten. Gemeinsam können wir eine nachhaltige und CO2-schonende Zukunft gestalten.

  • Die sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwingen Automobilhersteller dazu, neue Wege zu gehen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Modelle wie das Auto-Abo, der Online-Vertrieb und verschiedene Agenturmodelle werden zunehmend populär. Doch trotz der Chancen, die diese neuen Ansätze bieten, sind den Herstellern und Importeuren kartellrechtliche und vertragsrechtliche Grenzen gesetzt. Ein jüngstes Urteil des Landesgerichts Frankfurt vom 4. Juni 2021 (AZ 3-14 O 34/21) verdeutlicht dies am Beispiel von Jaguar Land Rover Deutschland, das ein geplantes Abo-Modell untersagt wurde.

    Die Notwendigkeit neuer Ansätze in der Automobilindustrie

    Die Automobilbranche steht vor einem Wandel. Veränderte Kundenpräferenzen, technologische Fortschritte und Umweltanforderungen zwingen Hersteller dazu, traditionelle Geschäftsmodelle zu überdenken. Das Auto-Abo, der Online-Vertrieb und alternative Agenturmodelle erscheinen als vielversprechende Wege, um diesen Herausforderungen zu begegnen und die Kundenerfahrung zu verbessern.

    Kartell- und vertragsrechtliche Herausforderungen

    Trotz des Innovationsdrucks müssen Automobilhersteller und Importeure die geltenden kartellrechtlichen und vertragsrechtlichen Bestimmungen beachten. Das Landesgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil gegen Jaguar Land Rover Deutschland deutlich gemacht, dass nicht alle geplanten Modelle ohne weiteres umsetzbar sind. Die Einführung eines Abo-Modells muss beispielsweise im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Verträgen stehen, um kartellrechtliche Bedenken und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

    Die Rolle von rechtlicher Beratung und Compliance

    Angesichts der rechtlichen Komplexität und der Risiken bei der Einführung neuer Geschäftsmodelle ist eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich. Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten mit den geltenden Gesetzen und Verträgen konform sind, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Eine starke Compliance-Kultur und eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsberatern sind entscheidend, um die rechtlichen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen und langfristigen Erfolg zu sichern.

    Fazit: Neue Wege gehen, aber mit Bedacht

    Die Automobilbranche steht vor großen Veränderungen, die neue Chancen und Herausforderungen mit sich bringen. Hersteller und Importeure müssen innovativ sein und neue Geschäftsmodelle erkunden, dürfen dabei jedoch die rechtlichen Grenzen nicht aus den Augen verlieren. Das Urteil des Landesgerichts Frankfurt unterstreicht die Notwendigkeit, neue Wege mit Bedacht zu gehen und eine sorgfältige rechtliche Prüfung sicherzustellen, um rechtliche Risiken zu minimieren und langfristigen Erfolg zu gewährleisten.

  • Gesamtsanktion in Höhe von CHF 44 Mio. Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst sieben Händlerinnen von Fahrzeugen der VW-Marken im Kanton Tessin. Sie bildeten ein unzulässiges Kartell beim Verkauf von Neufahrzeugen an Private und die öffentliche Hand. Die Kartellmitglieder wurden mit einer Gesamtsanktion in Höhe von rund CHF 44 Mio. gebüsst. Fünf Unternehmen erklärten sich zu einer einvernehmlichen Regelung des Verfahrens bereit.

  • Fabio Babey berichtet in der aktuellen Ausgabe der sic! (Helbing Lichtenhahn Verlag) darüber, dass Globalisierung und technologischer Fortschritt dazu geführt haben, dass Weltkonzerne ihre Marktmacht weiter ausbauen konnten, oftmals auf Kosten des lokalen Wettbewerbs und mittelständischen Unternehmen.

    Wettbewerbsbehörden sind gefordert, sowohl gegenüber mittelständischen Unternehmen als auch gegenüber Weltkonzernen das Kartellrecht durchzusetzen. Hier zeigen sich Unterschiede zur Kartellrechtsdurchsetzung. In der Praxis von Wettbewerbsbehörden weltweit werden Kartelle von mittelständischen Unternehmen regelmässig aufgegriffen und sanktioniert, während der Marktmachtmissbrauch von Weltkonzernen nur in Ausnahmefällen sanktioniert wird (bzw. werden kann).

    Ursache für diese Entwicklung sind grundlegende Vorteile, über welche Weltkonzerne gegenüber mittelständischen Unternehmen verfügen: Dies betrifft den Bereich der Prävention (Compliance), das Kartellrechtsverfahren selbst (Kosten und Dauer) sowie die Sanktionen. Wirtschaftlich lassen sich diese Unterschiede nicht beheben, sind diese doch Teil der marktwirtschaftlichen Möglichkeiten. Kartellrechtlich sollten aber die Wettbewerbsbehörden bemüht sein, bei der Anwendung des Kartellrechts eine Balance zu gewährleisten. Hier geht es zum Beitrag.

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Entscheidungen deutlich gemacht, dass sowohl das Kartellverbot als auch das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf Sportsachverhalte Anwendung finden:

    1. Kartellverbot im Sportbereich:

    Unternehmen im Sportbereich sind grundsätzlich an das Kartellverbot gebunden. Dies bedeutet, dass Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen untersagt sind. Besonders kritisch sind dabei Preisvorgaben für nachgelagerte Marktstufen, da sie den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen können. Das Kartellverbot erstreckt sich auch auf Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Marktstufen, also im Vertikalverhältnis.

    2. Missbrauchsverbot im Sportbereich:

    Marktbeherrschende oder marktstarke Unternehmen im Sportbereich dürfen ihre Stellung nicht missbräuchlich ausnutzen. Dies bedeutet, dass sie keine Maßnahmen ergreifen dürfen, die die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen beeinträchtigen oder die zu nicht marktüblichen Konditionen führen. Sportverbände und einzelne Vereine können je nach Marktabgrenzung als Marktbeherrscher qualifiziert werden und sind daher dem Missbrauchsverbot unterworfen.

    Fazit: Rechtliche Grenzen im Sportbereich

    Die Entscheidungen des EuGH machen deutlich, dass Unternehmen und Organisationen im Sportbereich sich an die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen halten müssen. Preisabsprachen und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sind untersagt und können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Eine genaue Prüfung der eigenen Aktivitäten und eine Einhaltung der rechtlichen Vorschriften sind daher unerlässlich, um rechtliche Risiken zu vermeiden und einen fairen Wettbewerb im Sportbereich zu gewährleisten.

  • In der EU stellen immer mehr Hersteller und Importeure ihre Vertriebssysteme von Händlerverträgen auf so genannte „Agenturverträge“ um. Diese Entwicklung dürfte auch in der Schweizer KFZ Branche Einzug halten. Für Händler ist diese Umstellung mit wirtschaftlichen Risiken aber auch Chancen verbunden.

    Für die Schweizer Kfz-Vertriebspartner von Herstellern/Importeuren wird es im Zusammenhang mit möglichen Vertragsverhandlungen zu neuen Händlerverträgen unumgänglich sein, die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um ihre Interessen bestmöglich durchsetzen zu können.

    Das Gutachten, erstellt im Auftrag des AGVS Auto Gewerbe Verband Schweiz, verfasst von Dr. Felix Schraner, Roger Zäch und Uwe Brossette bietet eine praktische Orientierungshilfe und zeigt die kartellrechtliche Grenzen in der Schweiz und der EU auf. Ob ein konkretes Verhalten/eine Vertragsklausel zulässig oder unzulässig ist, ist im Einzelfall zu beurteilen. Hier geht es zum Gutachten.

  • Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sind für viele Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit, insbesondere bei Grossprojekten. Doch wann ist eine ARGE kartellrechtlich zulässig? Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichen Aspekte und rechtlichen Grundlagen, die Unternehmen beachten sollten.

    Definition und Zweck von Arbeitsgemeinschaften

    Arbeitsgemeinschaften sind temporäre Zusammenschlüsse von Unternehmen, die gemeinsam ein bestimmtes Projekt durchführen. Sie bieten die Möglichkeit, Ressourcen, Know-how und Kapazitäten zu bündeln, um komplexe Aufgaben effizient zu bewältigen.

    Kartellrechtliche Grundlagen

    Das Schweizer Kartellgesetz (KG) legt fest, dass wettbewerbsbeschränkende Abreden unzulässig sind. Dies gilt auch für Arbeitsgemeinschaften, sofern sie den Wettbewerb wesentlich beeinträchtigen. Folgende Punkte sind dabei von besonderer Bedeutung:

    1. Wettbewerbsbeschränkende Abreden (Art. 5 KG):

      • Absprachen, die den Wettbewerb stark beeinflussen, sind verboten. Dies betrifft insbesondere Preisabsprachen und Marktaufteilungen.

    2. Missbrauch marktbeherrschender Stellungen (Art. 7 KG):

      • Unternehmen dürfen ihre Marktmacht nicht nutzen, um den Wettbewerb zu unterdrücken.

    3. Fusionskontrolle (Art. 9-11 KG):

      • Große Zusammenschlüsse, die eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken, müssen von der Wettbewerbskommission (WEKO) genehmigt werden.

    Kriterien für die Zulässigkeit

    Eine ARGE ist kartellrechtlich zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

    1. Notwendigkeit der Zusammenarbeit:

      • Die Zusammenarbeit muss notwendig sein, um das Projekt erfolgreich durchzuführen. Einzelne Unternehmen wären nicht in der Lage, das Projekt alleine zu bewältigen.

    2. Verhältnismässigkeit:

      • Die Kooperation darf nicht über das notwendige Mass hinausgehen. Die Zusammenarbeit sollte auf das spezifische Projekt beschränkt bleiben und nicht zu einer langfristigen Wettbewerbsbeschränkung führen.

    3. Kein Ausschluss von Wettbewerb:

      • Die ARGE darf nicht dazu führen, dass der Wettbewerb auf dem relevanten Markt ausgeschaltet oder erheblich beeinträchtigt wird. Es muss genügend Spielraum für andere Wettbewerber bleiben.

    4. Transparenz und Dokumentation:

      • Alle Absprachen und Vereinbarungen sollten transparent und umfassend dokumentiert werden, um im Falle einer Prüfung durch die WEKO klare Nachweise vorlegen zu können.

    Empfehlungen für Unternehmen

    Um sicherzustellen, dass eine ARGE kartellrechtskonform ist, sollten Unternehmen folgende Schritte beachten:

    1. Rechtliche Beratung:

      • Ziehen Sie frühzeitig rechtliche Experten hinzu, um die geplanten Kooperationen zu überprüfen und abzusichern.

    2. Regelmässige Schulungen:

      • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig für die wesentlichen Aspekte des Kartellrechts.

    3. Compliance-Programme:

      • Etablieren Sie interne Kontrollen und Compliance-Programme, um Verstösse gegen das Kartellrecht zu verhindern.

    4. Marktanalysen:

      • Führen Sie umfassende Marktanalysen durch, um sicherzustellen, dass Ihre ARGE den Wettbewerb nicht unzulässig beeinträchtigt.

    Fazit

    Arbeitsgemeinschaften sind ein wertvolles Instrument für Unternehmen, um grosse Projekte gemeinsam zu bewältigen. Dabei ist es jedoch essenziell, die Bestimmungen des Kartellrechts zu beachten. Durch eine sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Kooperationen nicht nur erfolgreich, sondern auch rechtlich zulässig sind.

    Für weitere Informationen und eine detaillierte rechtliche Beratung steht Ihnen das Team von IXAR jederzeit zur Verfügung. Besuchen Sie uns auf

  • Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnet eine Untersuchung gegen drei Stahlhandelsunternehmen. Der WEKO liegen Anhaltspunkte vor, dass sie beim Verkauf mehrere Produkte miteinander verknüpfen. Damit verstossen sie womöglich gegen das Kartellgesetz. Die WEKO führte Hausdurchsuchungen durch.

    Die WEKO hat Hinweise zu einer Koppelung beim Verkauf von Bewehrungsstahl. Es besteht der Verdacht, dass die Arthur Weber AG, die Debrunner Acifer Bewehrungen AG und die Spaeter AG den Verkauf von Bewehrungsstahl seit 2021 an den gleichzeitigen Bezug von Distanzkörben knüpfen. Die drei Stahlhandelsunternehmen scheinen insbesondere höhere Preise für den Bewehrungsstahl zu verlangen, wenn Bauunternehmen Distanzkörbe und Bewehrungsstahl bei unterschiedlichen Händlern beziehen wollen.

    Im Rahmen der Untersuchung ist zu prüfen, ob die Unternehmen diese Verknüpfung koordinieren und dadurch gegen das Kartellgesetz verstossen. Weiter ist zu prüfen, ob die Unternehmen eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung innehaben und sich im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhalten. Es ist mit einer Untersuchungsdauer von rund zwei Jahren zu rechnen.