
WETTBEWERBS-POLITIK
KG-TEILREVISION
FÜR UNTERNEHMEN & VERBÄNDE
Der Bundesrat will: 1) Zusammenschlüsse anders beurteilen (statt wie bisher nach dem Marktbeherrschungstest neu nach dem aufwändigen SIEC-Test), 2) das Kartellzivilrecht stärken (Klagen von Endkunden) und 3) das Widerspruchsverfahren verbessern (mehr Planungssicherheit). Das Parlament will 4) die Situation von KMU in KG-Verfahren verbessern (Mo 16.4094 Fournier: Einführung Fristen und Parteienentschädigung vor WEKO) und 5) die Erheblichkeit bei Wettbewerbsabreden präzisieren (Mo 18.4282 Français: Berücksichtigung auch quantitativer Kriterien).
CIPCO Podcast: Expertengespräch
Im CIPCO -Podcast vom 16.12.21 diskutieren über die neuen Regeln zur relativen Marktmacht und das WKEO-«Merkblatt und Formular relative Marktmacht»: Prof.Dr. Peter Georg Picht, Patrik Ducrey, Boris Kasten und Dr. Felix Schraner.
Chancen und Risiken für Unternehmen
Dr. Felix Schraner hat an der IG SAP Schweiz über die kartellrechtlichen Chancen und Risiken der "Fair Preis" Initiative für Unternehmen informiert.
Relative Marktmacht DACH und EU
Dominic Schopf beleuchtet die Regeln für abhängige und marktmächtige Unternehmen in der EU, in Deutschland und in der Schweiz und zeigt, welche Cases die relative Marktmacht prägen.
Vertrieb und Einkauf: Aktuelle Praxis und Fair-Preis-Initiative
Felix Schraner erklärt die Herausforderungen für Unternehmen im Hinblick auf die relative Marktmacht und die Fair-Preis Initiative.
OFFIZIELLE DOKUMENTE
Der Bundesrat hat am 17. März 2023 das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis im zweiten Quartal 2023 eine Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes vorzulegen. Diese Teilrevision soll die Wirksamkeit des Kartellgesetzes verbessern und drei parlamentarische Vorstösse umsetzen. Eine Reform der Wettbewerbsbehörden (Institutionenreform) ist nicht Teil dieser Teilrevision. Der Bundesrat hat das WBF deshalb mit der Einsetzung einer Expertenkommission beauftragt, die bis Ende 2023 verschiedene Optionen bewerten und dazu auch breite Kreise anhören wird.
Erläuternder Bericht (SECO)
Studie SIEC 2017
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
KG Vernehmlassung 2022: Stellungnahmen Teilnehmende (SECO)
Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes (24.5.2023)
Mitteilung der WAK N vom 21. Januar 2025
Vernehmlassung (Vorentwurf)
Studie SIEC 2020
Merkblatt und Formular (WEKO)
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung (17.3.2023)
Fahne Sommersession 2024: Beschluss Ständerat
WEITERE INFORMATIONEN
Mo 16.4094 Fournier
Mo 18.4282 Français
Studienvereinigung Kartellrecht
SwissHoldings
Economiesuisse
Revision Kartellgesetz 2012
REFORM WETTBEWERBSBEHÖRDEN
ZUSAMMENFASSUNG
Der Bundesrat hat am 15. März 2024 das WBF mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für eine Reform der Wettbewerbsbehörden beauftragt:
Das Sekretariat soll Untersuchungen künftig konsequent ohne Einbezug der WEKO durchführen, um deren Unabhängigkeit zu stärken.
Die WEKO selbst soll von 11–15 auf 5–7 Mitglieder verkleinert und die Pensen der Mitglieder nach Möglichkeit erhöht werden.
Zusätzlich wird das WBF prüfen, ob die Einsetzung eines Verfahrensbeauftragten die WEKO entlasten kann, damit sich diese stärker auf inhaltliche Fragen konzentrieren kann.
Schliesslich soll das Sekretariat der WEKO verpflichtet werden, beschuldigten Unternehmen nach Abschluss wesentlicher Ermittlungen vorläufige Beweisergebnisse, erhobene Vorwürfe und geplante Rechtsfolgen mitzuteilen.
Der Bundesrat plant auch, das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) zu stärken, indem (nebenamtliche) Fachrichterinnen und Fachrichter in Kartellrechtsfällen eingesetzt werden. Dies soll Verfahren beschleunigen und die ökonomische Expertise des BVGer stärken.
Bei umfangreichen Verfügungen der WEKO sollen zudem die Beschwerdefristen für Parteien gelockert werden.